Meisterprüfung Gartenbau: Alles Wichtige in Kürze

Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

  • Wohnsitz, Schulbesuch oder Arbeitsverhältnis in Niedersachsen
  • mindestens 24 Monate praktische Tätigkeit im Gartenbau nach bestandener Abschlussprüfung im Beruf Gärtner/Gärtnerin
  • mindestens 36 Monate praktische Tätigkeit im Gartenbau nach bestandener Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf
  • mindestens fünfjährige Tätigkeit im Gartenbau, wenn keine abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden kann.

 

Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Der Besuch einer Meisterschule ist aus rechtlicher Sicht für die Anmeldung zur Prüfung nicht verpflichtend. Die Mehrheit der Prüfungsbewerber entscheidet sich jedoch für den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs.

Informationen und Anmeldung zum Meisterkurs in der Fachrichtung Baumschule (der Unterricht beginnt jeweils unmittelbar nach den niedersächsischen Schulferien):

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Marcel-Alexander Janßen
Leiter Fachbereich Berufsbildung im Gartenbau, Niedersächsische Gartenakademie
Telefon: 04403 9796-36
Telefax: 04403 9796-61
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